Unterbiel

Fahrverbot im Gätterliacherweg (nicht geteerter Teil)

22.04.2024

Fahrverbot für Motorwagen

Der Gemeinderat Reigoldswil verfügt für den nicht geteerten Teil des Gätterliacherwegs ein Fahrverbot für Motorwagen. Davon ausgenommen sind BesitzerInnen einer Durchfahrtsbewilligung der Gemeinde Reigoldswil.

Das beschriebene Fahrverbot gilt ab sofort. Die Publikation erfolgt im kantonalen Amtsblatt vom 25.4.2024 und die Signalisation ist montiert worden.

Reigetschwyler Bott



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